Allgemeine Verkaufsbedingungen

Bestellung

Mit  der  Unterschrift  des  Kunden  (nachfolgend  Käufer genannt) unter das vorstehende Angebot der Firma REKUPOOL  AG  (nachfolgend  Verkäufer  genannt),  kommt  ein Kaufvertrag  zustande.  Eine  telefonische  Bestellung  gilt ebenfalls  als  Bestätigung  für  den  Kauf.  Eine Auftragsbestätigung  des  Verkäufer  ist  nicht  erforderlich. Der  Verkäufer  verkauft  und  der Käufer  kauft  die  als Gegenstand  des Vertrages  auf  der Vorderseite  aufgeführten Artikel.

Widerrufsrecht des Verkäufers

Wenn der Verkäufer binnen 14 Tagen ab Ausstellung der Finanzierungsvereinbarung  schriftlich  erklärt,  von  diesem Vertrag  zurückzutreten,  verliert  er  seine  Wirksamkeit.  In
diesem Fall hat der Verkäufer den Kaufpreis, soweiter ihn schon  erhalten  hat,  unverzüglich  dem  Käufer  zurückzuerstatten.

Widerrufsrecht des Käufers (Art. 40b-f OR)

Art.  40b)  Der  Käufer  kann  seinen  Antrag  zum  Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:
a) an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
b)  in  öffentlichen  Verkehrsmitteln  oder  auf  öffentlichen Strassen und Plätzen;
c) an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war.

Art. 40c) Der Käufer hat KEIN Widerrufsrecht, wenn er:
a) die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat;
b)  seine  Erklärung  an  einem  Markt-  oder  Messestand abgegeben hat.

Art.  40d)  Der  Anbieter  muss  den  Käufer  schriftlich  über das  Widerrufsrecht  sowie  über  Form  und  Frist  des Widerrufs  unterrichten  und  ihm  seine  Adresse  bekannt
geben. Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrages ermöglichen. Sie sind dem Käufer so zu übergeben, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag
beantragt oder annimmt.

Art.  40e)  Der  Käufer  muss  dem  Anbieter  den  Widerruf schriftlich  erklären.  Die Widerrufsfrist  beträgt  7  Tage  und beginnt, sobald der Käufer:
a) den Vertrag beantragt und angenommen hat; und
b) von den Angaben nach Art. 40d Kenntnis erhalten hat.
Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben wird.

Art.  40f)  Hat  der  Käufer  widerrufen,  so  müssen  die Parteien  bereits  empfangene  Leistungen  zurückerstatten. Hat der Käufer eine Sache bereits gebraucht, so schuldet
er  dem  Verkäufer  einen  angemessenen  Mietzins  sowie eine  Entschädigung  für  ausserordentliche  Abnützung  der Sache.  Hat  der  Anbieter  eine  Dienstleistung  erbracht,  so
muss  ihm  der  Käufer  Auslagen  und  Verwendungen  ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

Der gekaufte Artikel bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises Eigentum der Firma REKU-POOL AG.  Solange  der  Eigentumsvorbehalt  besteht,  darf  der Kunde  den  Liefergegenstand  weder  veräussern,  noch verpfänden,  verleihen  oder  sonst  wie  darüber  verfügen. Wird  der  unter  Eigentumsvorbehalt  des  Verkäufers stehende Liefergegenstand von dritter Seite beansprucht – insbesondere gepfändet oder mit einer Retention belegt – so  ist  der  Käufer  verpflichtet,  den  Verkäufer  unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet in vollem Umfang  für  jede,  auch  durch  Dritte,  verursachte Beschädigung  oder  Vernichtung  des  Kaufgegenstandes, solange dieser nicht gänzlich ausbezahlt ist.

Wohnungswechsel

Der  Käufer  ist  verpflichtet,  einen  bevorstehenden Wohnungswechsel  dem  Verkäufer  mindestens  acht  Tage im voraus schriftlich anzuzeigen. Er haftet für dieKosten,
die  dem  Verkäufer  aus  der  nicht  rechtzeitigen  Bekanntgabe entstehen.

Zahlungen

Soweit  im  Vertrag  nichts  anderes  vereinbart  ist,  ist  der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufgegenstandes, respektive bei  Aushändigung/Übersendung  der  Rechnung  mit Einzahlungsschein  innert  10  Tagen  zur  Zahlung  fällig. Anzahlungen werden bar kassiert.

Gesplitterter Barkauf

Der Verkäufer gewährt durch Ihre Mitarbeiter dem Käufer in  Ausnahmefällen  die  Möglichkeit,  den  Kaufpreis  mittels einer  Anzahlung  und  nach  Auslieferung  des  Kaufgegenstandes  zu  bezahlende  Raten  zu  leisten  (max.  4  Zahlungen). Dem Käufer dürfen durch die Möglichkeit der Ratenzahlung  keinerlei  finanzielle  Nachteile  entstehen  im  Vergleich  zu  einer  Barzahlung.  Sollte  der  Käufer  mit  der Zahlung einer vereinbarten Rate in Rückstand geraten, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer, bezüglichdieser ausstehenden Rate eine Zahlungsfrist von mindestens10 Tagen zu setzen und Verzugszinsen zu berechnen. Zahlt der  Käufer  innerhalb  dieser  gesetzten  Frist  die  Rate wiederum  nicht,  so  ist  der  Verkäufer  berechtigt,  die
Ratenzahlungsabrede  zu  kündigen.  Mit  Zugang  der Kündigung  wird  dann  der  gesamte  noch  offene Restkaufpreis fällig. Erfolgt diese Zahlung innert einer Frist von  20  Tagen  nicht,  ist  der  Verkäufer  berechtigt,  den Kaufpreis  einzuklagen.  Die  Kaufgegenstände  bleiben  bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstehenden  Verbindlichkeiten  durch  den  Käufer  im Eigentum des Verkäufers.

Überschreitung des Liefertermins

Sollte der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug geraten, muss  ihm  der  Käufer  schriftlich  eine  Nachfrist  von  mindestens  20  Arbeitstagen  setzen.  Erst  nach  Ablauf  dieser unbenützten  Nachfrist  kann  der  Käufer  vom  Kaufvertrag zurücktreten.

Umfang des Angebotes

Das umseitige Angebot beinhaltet bei Montage durch  den Verkäufer, den Arbeitsaufwand für den standardmässigen Einbau, nicht jedoch den Austausch bauseitig bestehender Einrichtungen. Ebenso  wenig  beinhaltet  es  UnterputzAnpassungsarbeiten  sowohl  im  Wasseranschluss-  wie
Elektrobereich.

Gewährleistungsrechte/Mängelansprüche

Reklamationen bezüglich der gekauften Ware sind an den jeweiligen  Hersteller/Importeur  zu  richten.  Die  entsprechenden  Kontaktdaten  werden  auf  der  ausgestellten Rechnung  aufgeführt.  Etwa  an  der  Ware  auftretende Störungen  oder  sonstige  Mängel  berechtigen  den  Käufer nur  zur  Geltendmachung  seiner  Ansprüche  aus  den gesetzlichen  Bestimmungen,  nicht  jedoch  zur  Unterbrechung der vereinbarten Zahlungen. Mündliche Zusagen und  Ergänzungen  zu  diesem Vertrag  gelten  nur  insoweit, als sie schriftlich bestätigt wurden.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist am Sitz des Lieferanten.